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Sehr geehrte Damen und Herren,

Schwelm steht vor großen Herausforderungen. Ein Neuanfang in Schwelm ist aber nur mit ihrer unterstützung möglich. Dazu gibt es viele Möglichkeiten: Kommen Sie zu unseren Veranstaltungen oder Wahlkampfständen. Wir richten regelmäßig liberale Stammtische aus.

Unterstützen Sie die FDP Schwelm und den Bürgermeisterkandidat Jan Poschmann mit Ihrer Spende.

Mitmachen kann jeder und das auf viele Arten. Sei es durch eine Überweisung oder einen Scheck.

Wenn Sie Ihren Ortsverband Schwelm durch Spenden unterstützen wollen, spenden Sie auf das Konto:

FDP Ortsverband Schwelm
Stadtsparkasse Schwelm
BLZ 454 515 55
Konto-Nr. 106153

Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger.

Einen Verrechnungsscheck können Sie senden an:

FDP Schwelm
Köttchen 17
58332 Schwelm

Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen im voraus!

Bitte beachten Sie!

Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu 3.330 € im Jahr steuerlich geltend machen. Bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder andere gemeinnützige Zwecke spenden.

Die steuerlichen Vergünstigungen gestaffelt:

Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden Ihnen nach § 34g EstG exakt 50% der gespendeten Summe von der Steuerlast abgezogen. Darüber hinaus gehende Beträe können bis zur Höhe von 1650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.

Zusätzliche Hinweise:

  • Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen.
  • Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden.
  • Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.
  • Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden.
  • Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger noch EU-Bürger sind, gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden.
  • Barspenden über 1.000 € dürfen ebenfalls nicht angenommen werden.
  • Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten.
  • Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsi-denten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlicht werden.
  • Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwen-dungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.

 

Mit li(e)beralen Grüssen

Michael Schwunk
Ortsvorsitzender

Schwelm, 08. Juni 2009

 

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